Krankengeld 2026 · SGB V

Krankengeld 2026: alle 6 Realitäten in einem Rechner

70/90-Regel, 6-Wochen-Falle, 78-Wochen-Aussteuerung, Rentenverlust, Progressionsvorbehalt und Kinderkrankengeld 2026 — in einem Rechner, affiliate-frei.

Wir sind affiliate-frei.

Wir empfehlen keine Krankenkassen-Wechsel und keine Krankentagegeld-Versicherungen. Du bekommst hier ehrliche Information ohne Lead-Gen. Wenn du Beratung brauchst: Verbraucherzentrale, unabhängiger Versicherungsberater oder kostenlose Sozialberatung bei VdK / SoVD.

Datenquelle: Sozialgesetzbuch V (insbesondere §§ 44–51 SGB V), Entgeltfortzahlungs­gesetz (§ 3 EntgFG), Sozialgesetzbuch III (§ 145 SGB III, Nahtlosigkeit) sowie Einkommensteuergesetz (§ 32b EStG, Progressionsvorbehalt). Konstanten 2026: Höchstbetrag 135,63 €/Tag, BBG GKV 5.812,50 €/Monat. Reform Kinderkrankengeld bis 31.12.2026 verlängert. Stand: April 2026. Verbindlich ist der Bescheid deiner Krankenkasse.

Deine Daten

1

70 % / 90 %-Berechnung mit Brutto-Netto-Realität

70 % vom Brutto

93,33 €/Tag

2.800 € /Monat

90 % vom Netto

78,00 €/Tag

2.340 € /Monat

Höchstbetrag 2026

135,63 €/Tag

4.069 € / Monat

Dein Brutto-Krankengeld:78,00 € / Tag = 2.340 € / Monat
– Rentenversicherung (9,3 %)218 € / Monat
– Arbeitslosenversicherung (1,3 %)30 € / Monat
– Pflegeversicherung (2,3 %)54 € / Monat
Netto-Krankengeld2.038 € / Monat
Bisheriges Netto2.600 €
Deine Lücke562 € (21,6 %)
2

Die 6-Wochen-Falle (Übergang Arbeitgeber → Krankenkasse)

Woche 1–6 · Arbeitgeber zahlt 100 %2.600 € / Monat
Ab Woche 7 · Krankengeld der Krankenkasse2.038 € / Monat

Sofort-Lücke ab Woche 7: 562 € / Monat (21,6 %). Plane Reserven oder prüfe in Ruhe eine Krankentagegeld-Versicherung (wir empfehlen kein konkretes Produkt).

3

78-Wochen-Aussteuerungs-Zeitstrahl

Krankheitsbeginn

07.03.2026

Aussteuerung (78 W.)

04.09.2027

ALG-Meldung spätestens

06.06.2027

Zeitstrahl 78 Wochen (70 Wochen verbleibend)

BeginnHeuteAussteuerung

Optionen vor der Aussteuerung

  • ALG I (Nahtlosigkeitsregelung § 145 SGB III) — spätestens 3 Monate vorher arbeitslos melden.
  • Reha-Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung („Reha vor Rente“).
  • Erwerbsminderungs-Rente bei dauerhafter Erkrankung — Antrag bei DRV.
4

Rentenverlust durch Langzeit-Krankschreibung

Während des Krankengeld-Bezugs zahlst du Rentenbeiträge nur auf 80 % deines bisherigen Bruttos (§ 166 SGB VI). Nach 6 Monaten Krankheit:

EP-Verlust gesamt

1,109

Entgeltpunkte

Rente weniger / Monat

47,15 €

Rentenwert 42,52 €

Über 20 Jahre Rente

9.041 €

real, mit 2,5 % Inflation

Cross-Link: Vollständige Renten-Lücken-Berechnung mit Inflation und Rentenniveau auf rentenluecke-rechner.eu.

5

Progressionsvorbehalt (steuerfrei – aber teuer)

Krankengeld ist steuerfrei — aber es erhöht den Steuersatz auf dein restliches Einkommen (§ 32b EStG, Progressionsvorbehalt).

Restliches Einkommen / Jahr

18.971 €

auf das der Aufschlag zählt

Geschätzte Mehr-Steuer

569 €

≈ 3 % höherer Grenzsteuersatz

Pflicht zur Steuererklärung: Sobald deine Lohnersatzleistungen 410 € im Jahr übersteigen, musst du eine Einkommensteuererklärung abgeben (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG).

Cross-Link: Grenzsteuersatz bestimmen auf grenzsteuersatz-rechner.de.

6

Kinderkrankengeld 2026 (Reform-Verlängerung)

Aktiviere im Tab Familiedie Option „Kinder unter 12“ und gib die Anzahl an, um dein Kinderkrankengeld-Budget für 2026 anzuzeigen. Pro Kind & Elternteil 15 Tage, Alleinerziehende 30 Tage — verlängert bis Ende 2026.

Bei dir greift die 90%-Netto-Cap (statt 70% Brutto). Das ist häufig bei mittleren Einkommen.

Vollständige Renten-Lücken-Berechnung auf rentenluecke-rechner.eu

Pflicht zur Steuererklärung: Wenn dein Krankengeld über 410 € liegt, musst du eine Steuererklärung abgeben (Progressionsvorbehalt).

Während Krankengeldbezug bist du beitragsfrei in der GKV (Krankenversicherung).

Reform 2026: Kinderkrankengeld weiterhin 15 Tage/Kind/Elternteil (Pandemie-Werte verlängert).

Vertiefen — Wissensseiten

Mythen-Check

Der Markt rund um Krankengeld ist provisions-getrieben (Krankenkassen-Wechsel, Krankentagegeld-Versicherungen). Wir bleiben affiliate-frei. Hier ein nüchterner Faktencheck zu den häufigsten Missverständnissen.

Mythos

Krankengeld ist 70 % meines Nettos.

Falsch. 70 % des BRUTTO-Regelentgelts, höchstens 90 % des Nettos. Der niedrigere Wert gilt — und davon gehen anschließend noch rund 12 % SV-Beiträge ab.

Quelle: § 47 Abs. 1 SGB V

Mythos

Während Krankheit muss ich keine Versicherungen zahlen.

Falsch. Die Krankenversicherung ist beitragsfrei, aber Renten- (9,3 %), Arbeitslosen- (1,3 %) und Pflegeversicherung (1,7 % bzw. 2,3 % kinderlos) werden vom Krankengeld einbehalten — zusammen rund 12 %.

Quelle: § 226 SGB V

Mythos

78 Wochen Krankengeld bedeutet 18 Monate volle Zahlung von der Krankenkasse.

Falsch. Die ersten 6 Wochen Entgeltfortzahlung werden ANGERECHNET. Die Krankenkasse zahlt höchstens 72 Wochen Krankengeld in der 78-Wochen-Frist.

Quelle: § 48 SGB V

Mythos

Bei einer neuen Krankheit fängt die 78-Wochen-Frist von vorne an.

Falsch. Innerhalb der 3-jährigen Blockfrist werden alle Tage zusammengezählt. Eine neue Frist beginnt nur, wenn die neue Krankheit unabhängig ist UND die alte Blockfrist abgelaufen ist.

Quelle: § 48 Abs. 2 SGB V

Mythos

Krankengeld ist steuerfrei — ich brauche keine Steuererklärung abzugeben.

Falsch. Krankengeld ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und erhöht den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Sobald das Krankengeld 410 € im Jahr übersteigt, bist du zur Steuererklärung verpflichtet.

Quelle: § 32b EStG, § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG

Mythos

Während einer Krankschreibung kann mir nicht gekündigt werden.

Falsch. Eine Krankschreibung ist kein Kündigungsschutz. Eine ‚krankheitsbedingte Kündigung‘ ist möglich, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind (negative Prognose, erhebliche Beeinträchtigung, Interessenabwägung). Bei konkreten Fällen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.

Quelle: § 1 KSchG, BAG-Rechtsprechung

Mythos

Krankenkassen zahlen unterschiedlich viel Krankengeld.

Falsch. Die gesetzliche Höhe (70 % Brutto / 90 % Netto, max. 135,63 €/Tag in 2026) ist überall identisch. Unterschiede gibt es nur bei freiwilligen Zusatzleistungen — das sind keine erhöhten Krankengeld-Beträge.

Quelle: § 47 SGB V (gesetzlicher Standard)

Mythos

Mein Rechner ist amtlich.

Falsch. Schätzung auf Basis der gesetzlichen Formel und der Konstanten 2026. Verbindlich ist allein der Bescheid deiner Krankenkasse — bei Streit helfen Sozialverbände VdK/SoVD oder ein Fachanwalt für Sozialrecht.

Quelle: § 47 SGB V (Berechnungsgrundlage)

Häufige Fragen

Information, keine Rechtsberatung

Inhalte und Berechnungen auf dieser Seite sind keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des § 5 RDG. Verbindlich ist immer der Bescheid deiner Krankenkasse. Bei Streitfällen oder individueller Beratung helfen kostenfrei die Sozialverbände VdK / SoVD oder ein Fachanwalt für Sozial- bzw. Arbeitsrecht. Mehr Details →