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Cluster B · Lebenslagen

Krankengeld und Rente — der unterschätzte Verlust

Krankengeld ist eine Pflichtleistung — und kostet trotzdem Rentenpunkte. Während des Bezugs werden Beiträge zur Rentenversicherung nur auf 80 % deines bisherigen Bruttos abgeführt (§ 166 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI).

Datenquelle: Sozialgesetzbuch V (insbesondere §§ 44–51 SGB V), Entgeltfortzahlungs­gesetz (§ 3 EntgFG), Sozialgesetzbuch III (§ 145 SGB III, Nahtlosigkeit) sowie Einkommensteuergesetz (§ 32b EStG, Progressionsvorbehalt). Konstanten 2026: Höchstbetrag 135,63 €/Tag, BBG GKV 5.812,50 €/Monat. Reform Kinderkrankengeld bis 31.12.2026 verlängert. Stand: April 2026. Verbindlich ist der Bescheid deiner Krankenkasse.

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Während du Krankengeld beziehst, zahlt die Krankenkasse Beiträge zur Rentenversicherung — aber nicht auf dein vorheriges Brutto, sondern nur auf 80 % davon. Bei längeren Krankschreibungen sammeln sich daraus spürbar weniger Entgeltpunkte (EP).

Beispiel: Bei 4.000 € Brutto vor Krankheit und 12 Monaten Krankengeld-Bezug entgehen dir rund 0,3 EP. Mit dem aktuellen Rentenwert von 42,52 € (ab Juli 2026) sind das etwa 13 € weniger Rente pro Monat — ein Leben lang. Über 20 Jahre Rente und mit moderater Inflation summiert sich das auf einen mittleren vierstelligen Bereich.

Wann der Effekt groß wird

  • Krankheitsdauer über 6 Monate
  • Bruttoeinkommen oberhalb des Durchschnittsentgelts (51.944 € in 2026)
  • Wiederholte Krankheits-Episoden in derselben Blockfrist
  • Anschließende ALG-I-Phase (dort gelten wieder andere Bemessungsgrundlagen)

Häufige Fragen