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Cluster C · Übergänge

Krankengeld → Erwerbsminderungsrente

Wenn voraussichtlich dauerhaft kein normales Erwerbsleben mehr möglich ist, ist die EM-Rente die nächste Stufe nach dem Krankengeld. Die Deutsche Rentenversicherung entscheidet — kostenfrei prüfen lassen lohnt sich.

Datenquelle: Sozialgesetzbuch V (insbesondere §§ 44–51 SGB V), Entgeltfortzahlungs­gesetz (§ 3 EntgFG), Sozialgesetzbuch III (§ 145 SGB III, Nahtlosigkeit) sowie Einkommensteuergesetz (§ 32b EStG, Progressionsvorbehalt). Konstanten 2026: Höchstbetrag 135,63 €/Tag, BBG GKV 5.812,50 €/Monat. Reform Kinderkrankengeld bis 31.12.2026 verlängert. Stand: April 2026. Verbindlich ist der Bescheid deiner Krankenkasse.

Wir sind affiliate-frei.

Wir empfehlen keine Krankenkassen-Wechsel und keine Krankentagegeld-Versicherungen. Du bekommst hier ehrliche Information ohne Lead-Gen. Wenn du Beratung brauchst: Verbraucherzentrale, unabhängiger Versicherungsberater oder kostenlose Sozialberatung bei VdK / SoVD.

Information, keine Rechtsberatung

Inhalte und Berechnungen auf dieser Seite sind keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des § 5 RDG. Verbindlich ist immer der Bescheid deiner Krankenkasse. Bei Streitfällen oder individueller Beratung helfen kostenfrei die Sozialverbände VdK / SoVD oder ein Fachanwalt für Sozial- bzw. Arbeitsrecht. Mehr Details →

Volle vs. teilweise EM-Rente

  • Volle EM-Rente: Du kannst auf absehbare Zeit unter 3 Stunden täglich arbeiten — egal in welchem Beruf.
  • Teilweise EM-Rente: Du kannst zwischen 3 und 6 Stunden täglich arbeiten.
  • Berufsunfähigkeit ist KEINE EM-Rente. Die EM- Rente prüft Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, nicht in deinem speziellen Beruf.

Antragsweg

  1. Antragsformular der DRV (Online oder beim DRV-Beratungstermin)
  2. Ärztliche Befunde, Reha-Berichte und ggf. Pflegegutachten beilegen
  3. DRV beauftragt häufig eine eigene gutachterliche Untersuchung
  4. Bescheid: Bewilligung, Ablehnung oder Reha-Aufforderung („Reha vor Rente“)
  5. Bei Ablehnung: 1 Monat Widerspruchsfrist, dann ggf. Klage beim Sozialgericht (kostenfrei)

Häufige Fragen