Cluster E · Praxis & Reform
Progressionsvorbehalt: Krankengeld & Steuererklärung
„Krankengeld ist doch steuerfrei?“ — Ja, aber es zählt für den Steuersatz mit. Wer das übersieht, erlebt im Jahr nach dem Krankengeld-Bezug eine teure Überraschung im Steuerbescheid.
Datenquelle: Sozialgesetzbuch V (insbesondere §§ 44–51 SGB V), Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 3 EntgFG), Sozialgesetzbuch III (§ 145 SGB III, Nahtlosigkeit) sowie Einkommensteuergesetz (§ 32b EStG, Progressionsvorbehalt). Konstanten 2026: Höchstbetrag 135,63 €/Tag, BBG GKV 5.812,50 €/Monat. Reform Kinderkrankengeld bis 31.12.2026 verlängert. Stand: April 2026. Verbindlich ist der Bescheid deiner Krankenkasse.
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Wie der Progressionsvorbehalt rechnerisch funktioniert
Krankengeld ist nach § 3 Nr. 1 EStG steuerfrei. Es wird aber zum „besonderen Steuersatz“ herangezogen (§ 32b EStG): Das Finanzamt tut so, als hättest du das Krankengeld zusätzlich zum Bruttolohn versteuert, ermittelt daraus den Steuersatz und wendet diesen dann auf dein tatsächlich steuerpflichtiges Einkommen an.
Vereinfachtes Beispiel: 15.000 € reguläres Einkommen + 27.000 € Krankengeld. Der Steuersatz, der für 42.000 € gelten würde, wird auf die 15.000 € angewendet — etwa 3 Prozentpunkte mehr als ohne Krankengeld.
Pflicht zur Steuererklärung
Sobald deine Lohnersatzleistungen 410 € im Kalenderjahr überschreiten, bist du nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG zur Einkommensteuererklärung verpflichtet — unabhängig davon, ob am Ende eine Nachzahlung oder Erstattung herauskommt.