Cluster B · Lebenslagen
Kinderkrankengeld 2026 — 15 Tage und Reform-Verlängerung
Die zur Pandemiezeit erhöhten Kinderkrankentage sind bis Ende 2026 verlängert. 15 Tage pro Kind und Elternteil, 30 Tage für Alleinerziehende — mit Cap bei mehreren Kindern.
Datenquelle: Sozialgesetzbuch V (insbesondere §§ 44–51 SGB V), Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 3 EntgFG), Sozialgesetzbuch III (§ 145 SGB III, Nahtlosigkeit) sowie Einkommensteuergesetz (§ 32b EStG, Progressionsvorbehalt). Konstanten 2026: Höchstbetrag 135,63 €/Tag, BBG GKV 5.812,50 €/Monat. Reform Kinderkrankengeld bis 31.12.2026 verlängert. Stand: April 2026. Verbindlich ist der Bescheid deiner Krankenkasse.
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Nach § 45 SGB V haben Eltern Anspruch auf unbezahlte Freistellung und auf Kinderkrankengeld, wenn ihr Kind unter 12 Jahren krank ist und keine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung übernehmen kann. Für 2026 gelten weiterhin die Pandemie-Höchstzahlen (Gesetzentwurf 06.08.2025, BT 1. Lesung 11.09.2025).
- 15 Tage pro Kind und Elternteil
- 30 Tage pro Kind für Alleinerziehende
- Maximum bei mehreren Kindern: 35 Tage pro Elternteil bzw. 70 Tage für Alleinerziehende
- Höhe: 90 % des Nettos (100 % bei Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld)
Wer zahlt — Krankenkasse oder Arbeitgeber?
Die Krankenkasse zahlt Kinderkrankengeld direkt, sobald das ärztliche Attest vorliegt. Der Arbeitgeber muss währenddessen unbezahlt freistellen. Du gibst die Krankschreibung deines Kindes bei der Krankenkasse ein — die Auszahlung erfolgt anschließend auf dein Konto.