Cluster E · Praxis & Reform
Krankengeld beantragen — die Praxis-Anleitung
Krankengeld muss in den meisten Fällen nicht aktiv „beantragt“ werden — die elektronische AU-Bescheinigung (eAU) löst alles aus. Wo es trotzdem hakt, zeigt diese Anleitung.
Datenquelle: Sozialgesetzbuch V (insbesondere §§ 44–51 SGB V), Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 3 EntgFG), Sozialgesetzbuch III (§ 145 SGB III, Nahtlosigkeit) sowie Einkommensteuergesetz (§ 32b EStG, Progressionsvorbehalt). Konstanten 2026: Höchstbetrag 135,63 €/Tag, BBG GKV 5.812,50 €/Monat. Reform Kinderkrankengeld bis 31.12.2026 verlängert. Stand: April 2026. Verbindlich ist der Bescheid deiner Krankenkasse.
Wir sind affiliate-frei.
Wir empfehlen keine Krankenkassen-Wechsel und keine Krankentagegeld-Versicherungen. Du bekommst hier ehrliche Information ohne Lead-Gen. Wenn du Beratung brauchst: Verbraucherzentrale, unabhängiger Versicherungsberater oder kostenlose Sozialberatung bei VdK / SoVD.
Ablauf in 4 Schritten
- Arztbesuch und AU-Bescheinigung. Hausarzt oder Facharzt stellt die Arbeitsunfähigkeit fest. Seit 2023 elektronische Übermittlung (eAU) an Krankenkasse und Arbeitgeber.
- Arbeitgeber-Phase (Woche 1–6): Arbeitgeber zahlt 100 % des Bruttos weiter (§ 3 EntgFG). Krankenkasse zahlt in dieser Zeit kein Krankengeld.
- Krankenkassen-Phase (ab Woche 7): Krankengeld-Auszahlung beginnt automatisch. Bei längeren Krankheiten kommt häufig ein Anschreiben mit Detail-Fragen.
- Folgebescheinigungen: Lückenlos — Folge-AU spätestens am Tag, an dem die alte ausläuft. Lücken können den Anspruch unterbrechen.
Häufige Fallstricke
- Wochenend-Lücke. Endet die AU am Freitag und der Arzttermin ist erst Montag, kann eine 3-Tage-Lücke entstehen — Krankenkasse fragen, ob rückwirkende Bescheinigung möglich ist.
- Kassenwechsel. Wer während einer laufenden Krankheit die Krankenkasse wechselt, sollte die alte Kasse informieren — sonst Verzögerungen.
- MDK-Begutachtung. Bei Zweifeln an der AU kann die Krankenkasse den Medizinischen Dienst einschalten. Termin wahrnehmen — bei Verweigerung droht Anspruchsverlust.