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Krankengeld als Werkstudent oder Minijobber

Nein, Werkstudenten haben in der Regel keinen Anspruch auf Krankengeld — und Minijobber auch nicht. Beide bekommen bei Krankheit aber bis zu 6 Wochen ihr Gehalt vom Arbeitgeber weiter (§ 3 EntgFG). Danach zahlt niemand mehr, außer die 20-Stunden-Grenze wird regelmäßig überschritten oder Krankengeld entsteht über einen regulären Hauptjob.

Datenquelle: Sozialgesetzbuch V (insbesondere §§ 44–51 SGB V), Entgeltfortzahlungs­gesetz (§ 3 EntgFG), Sozialgesetzbuch III (§ 145 SGB III, Nahtlosigkeit) sowie Einkommensteuergesetz (§ 32b EStG, Progressionsvorbehalt). Konstanten 2026: Höchstbetrag 135,63 €/Tag, BBG GKV 5.812,50 €/Monat. Reform Kinderkrankengeld bis 31.12.2026 verlängert. Zuletzt geprüft: . Verbindlich ist der Bescheid deiner Krankenkasse.

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Hat man als Werkstudent Anspruch auf Krankengeld?

Nein, in der Regel nicht. Als Werkstudent bist du im Job krankenversicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V) und über die studentische Pflichtversicherung (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V) oder die Familienversicherung (§ 10 SGB V) versichert. Für beide schließt § 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB V Krankengeld aus. Du hast aber wie jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber (§ 3 EntgFG). Anders ist es vor allem, wenn du die 20-Stunden-Grenze regelmäßig überschreitest und deshalb regulär pflichtversichert bist, oder ab 30 freiwillig versichert bist (Details unten).

Warum kein Krankengeld?

Wer als ordentlich Studierender neben dem Studium arbeitet, ist in dieser Beschäftigung krankenversicherungsfrei (Werkstudentenprivileg, § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V). Die Krankenkassen knüpfen das in der Regel an höchstens 20 Wochenstunden während der Vorlesungszeit. Krankenversichert bist du dann nicht über den Job, sondern auf einem von zwei Wegen:

  • Studentische Pflichtversicherung (KVdS) nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V
  • Familienversicherung über die Eltern nach § 10 SGB V (für Studierende unter 25 mit geringem eigenen Einkommen)

Für beide Gruppen schließt das Gesetz Krankengeld ausdrücklich aus: Nach § 44 Abs. 2 Nr. 1 SGB V haben „die nach § 5 Abs. 1 Nr. … 9 … sowie die nach § 10 Versicherten“ keinen Anspruch auf Krankengeld.

Entgeltfortzahlung: 6 Wochen vom Arbeitgeber

Das Entgeltfortzahlungsgesetz gilt auch für Werkstudenten. Bist du ohne eigenes Verschulden arbeitsunfähig krank, zahlt der Arbeitgeber dein Gehalt bis zu 6 Wochen weiter (§ 3 Abs. 1 EntgFG). Der Anspruch entsteht erst, wenn das Arbeitsverhältnis 4 Wochen ununterbrochen besteht (§ 3 Abs. 3 EntgFG). Wer in den ersten 4 Wochen krank wird, bekommt für diese Tage also nichts vom Arbeitgeber.

Was passiert nach 6 Wochen?

Bei regulär Beschäftigten übernimmt ab dem 43. Tag die Krankenkasse mit Krankengeld. Bei Werkstudenten entfällt dieser zweite Schritt: Nach 6 Wochen endet die Lohnfortzahlung, und es folgt keine Lohnersatzleistung der Krankenkasse. Die Krankenversicherung selbst (Arztbesuche, Behandlung) läuft aber normal weiter.

Ausnahmen: Wann Werkstudenten doch Krankengeld bekommen können

  • Mehr als 20 Wochenstunden in der Vorlesungszeit: Wird die Grenze regelmäßig überschritten, entfällt das Werkstudentenprivileg. Du bist dann als Arbeitnehmer pflichtversichert (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V), diese Versicherung hat Vorrang vor der KVdS (§ 5 Abs. 7 SGB V), und es besteht ein regulärer Krankengeld-Anspruch nach § 44 Abs. 1 SGB V. Arbeit am Wochenende, abends oder in den Semesterferien kann die Grenze überschreiten, ohne dass der Status wegfällt, sofern du im Jahr insgesamt nicht mehr als 26 Wochen über 20 Stunden arbeitest (so die TK).
  • Studierende ab 30: Die studentische Pflichtversicherung endet mit Ablauf des Semesters, in dem du 30 wirst (§ 190 Abs. 9 SGB V; Verlängerung nur bei besonderen Gründen nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V). Danach geht sie in der Regel automatisch in eine freiwillige Mitgliedschaft über (§ 188 Abs. 4 SGB V). Das Werkstudentenprivileg im Job selbst hat dagegen keine Altersgrenze. Ob deine freiwillige Versicherung Krankengeld umfasst, klärst du am besten direkt mit deiner Krankenkasse.

Eine feste Grenze von 14 Fachsemestern steht übrigens nicht mehr im Gesetz: § 5 SGB V nennt für die studentische Pflichtversicherung nur noch die Altersgrenze von 30 Jahren.

Krankengeld und Minijob 2026: gibt es einen Anspruch?

Kurz: Aus einem Minijob gibt es kein Krankengeld. Minijobber sind in der Beschäftigung krankenversicherungsfrei und haben deshalb keinen Anspruch auf Krankengeld (Minijob-Zentrale). Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber einen pauschalen Beitrag zur Krankenversicherung zahlt (das tut er, wenn du gesetzlich krankenversichert bist).

2026 liegt die Minijob-Grenze bei 603 €/Monat. Sie ergibt sich aus dem Mindestlohn von 13,90 € × 130 / 3, aufgerundet (§ 8 Abs. 1a SGB IV). Bei Krankheit gilt auch hier die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber (§ 3 EntgFG): bis zu 6 Wochen, nach 4 Wochen Wartezeit. Bezahlt werden die Tage, an denen du tatsächlich gearbeitet hättest.

Mehrere Beschäftigungen werden zusammengerechnet (§ 8 Abs. 2 SGB IV): Neben einem Hauptjob bleibt nur ein Minijob außen vor, Krankengeld entsteht dann allein aus dem Hauptjob. Jeder weitere Minijob wird zum Hauptjob addiert. Mehrere Minijobs ohne Hauptjob werden ebenfalls addiert; liegen sie zusammen über 603 €, bist du regulär versicherungspflichtig.

Vergleich: Werkstudent, Minijob, regulär beschäftigt

WerkstudentMinijobRegulär beschäftigt
Entgeltfortzahlungbis 6 Wochen (nach 4 Wochen Wartezeit)bis 6 Wochen (nach 4 Wochen Wartezeit)bis 6 Wochen (nach 4 Wochen Wartezeit)
Krankengeld ab Woche 7nein (KVdS/Familienversicherung, § 44 Abs. 2 SGB V)nein (krankenversicherungsfrei)ja, insgesamt bis zu 78 Wochen (die 6 Wochen Lohnfortzahlung zählen mit, § 48 SGB V)
Wer zahlt?Arbeitgeber, danach niemandArbeitgeber, danach niemandArbeitgeber, danach Krankenkasse

Häufige Fragen

Quellen (abgerufen am 23.09.2026): § 44 SGB V, § 5 SGB V, § 6 SGB V, § 48 SGB V, § 188 SGB V, § 190 SGB V, § 3 EntgFG, § 8 SGB IV, Minijob-Zentrale (Arbeitsunfähigkeit), TK (beschäftigte Studierende), DAK (Werkstudenten).