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Cluster A · Berufslagen

Krankengeld für Selbstständige — Wahltarif § 44 Abs. 2 SGB V

Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung haben keinen automatischen Krankengeld-Anspruch. Mit dem Wahltarif greift der Schutz frühestens ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Datenquelle: Sozialgesetzbuch V (insbesondere §§ 44–51 SGB V), Entgeltfortzahlungs­gesetz (§ 3 EntgFG), Sozialgesetzbuch III (§ 145 SGB III, Nahtlosigkeit) sowie Einkommensteuergesetz (§ 32b EStG, Progressionsvorbehalt). Konstanten 2026: Höchstbetrag 135,63 €/Tag, BBG GKV 5.812,50 €/Monat. Reform Kinderkrankengeld bis 31.12.2026 verlängert. Stand: April 2026. Verbindlich ist der Bescheid deiner Krankenkasse.

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Selbstständige in der GKV können den Wahltarif Krankengeld nach § 44 Abs. 2 SGB V bei ihrer Krankenkasse abschließen. Wichtig:

  • Krankengeld gibt es frühestens ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit (entspricht etwa der Karenzzeit in privaten Tarifen).
  • Höchstbetrag wie bei Angestellten: 2026 bis zu 135,63 €/Tag.
  • Bemessungsgrundlage ist meist das beitragspflichtige Einkommen der letzten 12 Monate.
  • Bindungsfrist und Beitragszuschlag richten sich nach den jeweiligen Satzungsregelungen der Kasse.

Alternative: Private Krankentagegeld-Versicherung

Statt oder ergänzend zum Wahltarif kannst du eine private Krankentagegeld-Versicherung abschließen — meist mit kürzeren Karenzzeiten. Wir empfehlen kein konkretes Produkt; die Verbraucherzentrale berät unabhängig.

Häufige Fragen