Zum Hauptrechner

Cluster A · Berufslagen

Krankengeld bei 3.000 € Brutto — wie viel bleibt 2026?

3.000 € Brutto liegen rund um den deutschen Median. Bei dieser Konstellation greift in den meisten Fällen die 90 %-Netto-Cap — und genau dort liegt die unterschätzte Lücke.

Datenquelle: Sozialgesetzbuch V (insbesondere §§ 44–51 SGB V), Entgeltfortzahlungs­gesetz (§ 3 EntgFG), Sozialgesetzbuch III (§ 145 SGB III, Nahtlosigkeit) sowie Einkommensteuergesetz (§ 32b EStG, Progressionsvorbehalt). Konstanten 2026: Höchstbetrag 135,63 €/Tag, BBG GKV 5.812,50 €/Monat. Reform Kinderkrankengeld bis 31.12.2026 verlängert. Stand: April 2026. Verbindlich ist der Bescheid deiner Krankenkasse.

Wir sind affiliate-frei.

Wir empfehlen keine Krankenkassen-Wechsel und keine Krankentagegeld-Versicherungen. Du bekommst hier ehrliche Information ohne Lead-Gen. Wenn du Beratung brauchst: Verbraucherzentrale, unabhängiger Versicherungsberater oder kostenlose Sozialberatung bei VdK / SoVD.

Bei 3.000 € Brutto und einem typischen Netto von rund 2.000 € (Steuerklasse I, kinderlos) rechnet die Krankenkasse so:

  • 70 % des Brutto-Regelentgelts: 3.000 € / 30 × 70 % ≈ 70 €/Tag
  • 90 % des Nettos (Cap): 2.000 € / 30 × 90 % ≈ 60 €/Tag — das ist niedriger und greift damit
  • Höchstbetrag 2026 (135,63 €/Tag): wird hier nicht erreicht

Das Brutto-Krankengeld liegt damit bei rund 60 €/Tag oder etwa 1.800 €/Monat. Davon gehen noch ca. 12 % SV-Beiträge ab (RV 9,3 %, ALV 1,3 %, PV 1,7 % bzw. 2,3 % kinderlos).

Beispielrechnung — 3.000 € Brutto · 2.000 € Netto · kinderlos

Brutto-Krankengeld / Tag

60,00 €

Netto / Monat

1.568 €

Lücke zum bisherigen Netto

− 432 € (21,6 %)

Was viele übersehen

Die ersten 6 Wochen zahlt der Arbeitgeber 100 % des Bruttos weiter (Entgeltfortzahlungsgesetz § 3). Erst ab Woche 7 springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein — und dann fällt das Netto um die genannten ca. 200 €/Monat. Das ist die klassische „6-Wochen-Falle“.

Zusätzlich entgehen dir während Krankengeld-Bezugs Renten-Beiträge auf 20 % deines Bruttos (§ 166 SGB VI rechnet nur mit 80 %). Bei längeren Krankschreibungen sammeln sich daraus spürbare Entgeltpunkt-Verluste.

Häufige Fragen