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Cluster F · Krankenkassen

Krankenkassen-Vergleich Krankengeld — was wirklich anders ist

Beim gesetzlichen Krankengeld zahlen alle Kassen exakt das Gleiche. Ein Vergleich lohnt nur bei Zusatzleistungen und Beitragssätzen — und nicht über Provisions-Portale.

Datenquelle: Sozialgesetzbuch V (insbesondere §§ 44–51 SGB V), Entgeltfortzahlungs­gesetz (§ 3 EntgFG), Sozialgesetzbuch III (§ 145 SGB III, Nahtlosigkeit) sowie Einkommensteuergesetz (§ 32b EStG, Progressionsvorbehalt). Konstanten 2026: Höchstbetrag 135,63 €/Tag, BBG GKV 5.812,50 €/Monat. Reform Kinderkrankengeld bis 31.12.2026 verlängert. Stand: April 2026. Verbindlich ist der Bescheid deiner Krankenkasse.

Wir sind affiliate-frei.

Wir empfehlen keine Krankenkassen-Wechsel und keine Krankentagegeld-Versicherungen. Du bekommst hier ehrliche Information ohne Lead-Gen. Wenn du Beratung brauchst: Verbraucherzentrale, unabhängiger Versicherungsberater oder kostenlose Sozialberatung bei VdK / SoVD.

Was gesetzlich gleich ist

  • 70 % Brutto / 90 % Netto (§ 47 SGB V) — bei allen Kassen identisch
  • Höchstbetrag 2026: 135,63 €/Tag — überall gleich
  • 78-Wochen-Begrenzung in 3-Jahres-Blockfrist (§ 48 SGB V)
  • Berechnung der SV-Abzüge (§ 226 SGB V)

Was sich unterscheidet (und meist NICHT die Krankengeld-Höhe ist)

  • Zusatzbeitrag (durchschnittlich 1,7 %, einzelne Kassen darüber oder darunter)
  • Wahltarife (Selbstbehalt, Beitragsrückerstattung, Krankengeld-Wahltarife für Selbstständige)
  • Bonusprogramme, Hebammen-Hotline, App-Angebote
  • Kostenübernahme bei OTC- und IGeL-Leistungen (freiwillig, je nach Satzung)

Wer wechseln will, sollte den Vergleich beim GKV-Spitzenverband oder bei der Verbraucherzentrale einholen — nicht bei Provisions-Portalen, die pro Wechsel 30–80 € Vermittlungslohn bekommen.

Häufige Fragen