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Cluster D · Spezialfälle

Krankengeld und Kündigung — Informationen, keine Rechtsberatung

Anders als oft angenommen schützt eine laufende Krankschreibung nicht vor einer Kündigung. Eine „krankheitsbedingte Kündigung“ ist juristisch möglich, aber an strenge Voraussetzungen geknüpft.

Datenquelle: Sozialgesetzbuch V (insbesondere §§ 44–51 SGB V), Entgeltfortzahlungs­gesetz (§ 3 EntgFG), Sozialgesetzbuch III (§ 145 SGB III, Nahtlosigkeit) sowie Einkommensteuergesetz (§ 32b EStG, Progressionsvorbehalt). Konstanten 2026: Höchstbetrag 135,63 €/Tag, BBG GKV 5.812,50 €/Monat. Reform Kinderkrankengeld bis 31.12.2026 verlängert. Stand: April 2026. Verbindlich ist der Bescheid deiner Krankenkasse.

Wir sind affiliate-frei.

Wir empfehlen keine Krankenkassen-Wechsel und keine Krankentagegeld-Versicherungen. Du bekommst hier ehrliche Information ohne Lead-Gen. Wenn du Beratung brauchst: Verbraucherzentrale, unabhängiger Versicherungsberater oder kostenlose Sozialberatung bei VdK / SoVD.

Information, keine Rechtsberatung

Inhalte und Berechnungen auf dieser Seite sind keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des § 5 RDG. Verbindlich ist immer der Bescheid deiner Krankenkasse. Bei Streitfällen oder individueller Beratung helfen kostenfrei die Sozialverbände VdK / SoVD oder ein Fachanwalt für Sozial- bzw. Arbeitsrecht. Mehr Details →

Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung

Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verlangt drei aufeinanderfolgende Prüfungsschritte:

  1. Negative Gesundheitsprognose — auch in Zukunft sind erhebliche Fehlzeiten zu erwarten
  2. Erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen — wirtschaftlich und/oder organisatorisch
  3. Interessenabwägung — Belastung des Arbeitgebers gegen Schutzinteressen des Arbeitnehmers

Daneben müssen formale Anforderungen erfüllt sein (Betriebsratsanhörung, Schriftform, ggf. BEM-Verfahren). Bei Schwerbehinderung greift zusätzlicher Sonderkündigungsschutz.

Was du im Streitfall tun kannst

  • 3 Wochen Klagefrist: Eine Kündigungsschutzklage ist nur innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung möglich (§ 4 KSchG).
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten — Erstberatung oft kostenfrei oder pauschal (15 €), bei Rechtsschutz übernimmt diese die Versicherung.
  • Sozialverbände wie VdK / SoVD beraten Mitglieder bei sozialrechtlichen Fragen, nicht im Arbeitsrecht.

Häufige Fragen